Unfall – was tun?

info@gutachter4you.com  ·  Wir kommen zu Ihnen – Berlin & Umland
Soforthilfe

Unfall – was tun? Die richtige Reihenfolge

Die ersten dreißig Minuten entscheiden darüber, wie gut Sie später dastehen. Nicht weil Sie etwas falsch machen könnten, sondern weil Beweise flüchtig sind. Hier steht, worauf es ankommt – in der Reihenfolge, in der Sie es brauchen.

Zuerst: Ist jemand verletzt?

Dann rufen Sie sofort den Notruf 112. Alles andere hat Zeit. Erste Hilfe zu leisten ist Pflicht, unterlassene Hilfeleistung ist strafbar. Der Rest dieser Seite ist erst danach relevant.

Notruf 112
Schritt für Schritt

Acht Schritte nach dem Verkehrsunfall

Gilt für den unverschuldeten Unfall in Berlin und Umgebung – die meisten Punkte helfen aber in jeder Konstellation.

Unfallstelle absichern

Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anlegen, bevor Sie aussteigen. Warndreieck aufstellen: innerorts etwa 50 Meter, auf Landstraßen 100 Meter, auf der Autobahn 150 bis 400 Meter vor der Unfallstelle. Stellen Sie sich selbst hinter die Leitplanke oder an den Fahrbahnrand.

Verletzte versorgen, Notruf absetzen

Bei Personenschäden zuerst 112. Auch scheinbar leichte Beschwerden wie Nackenschmerzen sollten ärztlich dokumentiert werden – ein Schleudertrauma zeigt sich häufig erst Stunden später und lässt sich ohne Attest kaum noch geltend machen.

Polizei rufen – in diesen Fällen unbedingt

Die Polizei muss nicht bei jedem Blechschaden kommen. In diesen Situationen sollten Sie aber darauf bestehen:

Polizei rufen bei: Personenschaden · unklarer oder bestrittener Schuldfrage · Verdacht auf Alkohol oder Drogen · Fahrerflucht · Beteiligung von Mietwagen, Firmen- oder Dienstfahrzeugen · ausländischen Beteiligten · Schäden an öffentlichem Eigentum · wenn die Gegenseite keine Daten herausgeben will.

Fotografieren – lieber zu viel als zu wenig

Das ist der wichtigste Schritt, den Sie selbst erledigen können. Machen Sie die Aufnahmen, bevor die Fahrzeuge bewegt werden.

Diese Aufnahmen brauchen Sie: Endstellung beider Fahrzeuge aus vier Richtungen · Übersicht mit Straßenverlauf, Verkehrsschildern und Ampeln · beide Kennzeichen · alle Schäden an beiden Fahrzeugen aus der Nähe · Bremsspuren, Glassplitter, abgefallene Teile · Straßenzustand und Lichtverhältnisse · Tachostand und Zulassungsbescheinigung.

Daten austauschen und Zeugen sichern

Notieren Sie Name, Anschrift, Telefonnummer, Kennzeichen, Versicherung und Versicherungsschein-Nummer der Gegenseite. Lassen Sie sich den Führerschein zeigen – der Fahrer ist nicht immer der Halter. Und: Zeugen sind Gold wert. Fragen Sie nach Name und Telefonnummer, bevor die Leute weiterfahren. Später findet sie niemand mehr.

Nichts unterschreiben

Kein Schuldanerkenntnis, keine Erklärung zum Hergang, keine Abfindungserklärung – auch dann nicht, wenn die Gegenseite drängt oder es „nur der Formalität halber“ sein soll. Sie sind zur Unterschrift nicht verpflichtet. Was Sie unterschreiben, wirkt gegen Sie, selbst wenn sich später herausstellt, dass Sie den Hergang anders erinnert haben.

Eigenen Sachverständigen beauftragen

Bei unverschuldetem Unfall haben Sie das freie Wahlrecht. Der Sachverständige, den die gegnerische Versicherung schicken will, wird von dieser beauftragt und bezahlt. Rufen Sie uns an, bevor ein solcher Termin stattfindet – wir kommen zu Ihrem Fahrzeug und nehmen den Schaden vollständig auf.

Wichtig: Erst begutachten, dann reparieren. Mit dem ersten Schraubenschlüssel verschwindet der Beweis – der ursprüngliche Schadenumfang lässt sich danach nicht mehr feststellen.

Ansprüche geltend machen

Instandsetzungskosten, merkantile Wertminderung, Nutzungsausfall oder Mietwagen, Wiederbeschaffungsaufwand bei Totalschaden, Sachverständigen- und Anwaltskosten sowie Nebenkosten wie Abschleppen und Auslagenpauschale. Ab hier übernehmen wir – Sie müssen sich um nichts mehr kümmern.

Die teuren Fehler

Was Sie nach dem Unfall besser nicht tun

Fast alle Ansprüche, die verloren gehen, gehen in den ersten Tagen verloren – meist mit den besten Absichten.

Sich auf einen Kostenvoranschlag verlassen

Er beziffert die Reparatur und sonst nichts. Wertminderung, Nutzungsausfalldauer, Wiederbeschaffungswert und Restwert fehlen darin vollständig – und werden ohne Gutachten nicht erstattet.

Den Gutachter der Gegenseite akzeptieren

Er handelt im Auftrag der Versicherung, die am Ende zahlen muss. Sie müssen ihm weder zustimmen noch einen Besichtigungstermin gewähren.

Reparieren, bevor begutachtet wurde

Danach ist der ursprüngliche Zustand nicht mehr feststellbar. Die Versicherung kann den Umfang bestreiten, und Sie haben nichts in der Hand.

Eine Abfindungserklärung unterschreiben

Damit sind sämtliche Ansprüche abgegolten – auch die, die Sie zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht kannten. Eine Nachforderung ist danach praktisch ausgeschlossen.

Zu lange warten

Standgebühren laufen, Beweise verschwinden, Erinnerungen verblassen. Je später dokumentiert wird, desto angreifbarer wird Ihre Position.

Bei unklarer Schuld gar nichts tun

Gerade dann zählt die Beweislage. Wer abwartet, weil er unsicher ist, verliert genau die Dokumentation, die ihn später entlastet hätte.

Zum Merken

Kurzcheck für die Unfallstelle

Wenn Sie nur zehn Sekunden haben – das hier ist das Minimum.

  • 1Warnblinker an, Warnweste an, Warndreieck aufstellen
  • 2Verletzte versorgen, bei Personenschaden 112 rufen
  • 3Bei unklarer Schuld: Polizei rufen und darauf bestehen
  • 4Fotografieren, bevor die Fahrzeuge bewegt werden
  • 5Daten der Gegenseite und der Zeugen notieren
  • 6Nichts unterschreiben – gar nichts
  • 7Eigenen Sachverständigen anrufen, nicht den der Versicherung
  • 8Erst begutachten lassen, dann reparieren

Tipp: Speichern Sie unsere Nummer jetzt ins Telefon – im Ernstfall suchen Sie nicht erst.

Unsicher, ob Sie Schuld hatten oder im Recht waren?

Schildern Sie uns kurz den Hergang, gern mit ein paar Fotos per WhatsApp. Wir sagen Ihnen kostenfrei und unverbindlich, wie wir die Haftungslage einschätzen und ob sich ein Gutachten lohnt. Und wenn wir da sind, müssen Sie sich um nichts mehr kümmern.

Häufige Fragen

Rund um die Unfallstelle

Nein. Bei einem reinen Blechschaden mit klarer Schuldfrage und kooperativer Gegenseite genügt der Austausch der Daten. Bestehen Sie aber auf der Polizei, wenn jemand verletzt wurde, die Schuldfrage strittig ist, Alkohol oder Drogen im Spiel sein könnten, die Gegenseite flüchten will oder keine Daten herausgibt.

Erst fotografieren, dann räumen. Wenn Sie den Verkehr erheblich behindern, dürfen und sollen Sie die Fahrzeuge nach der Dokumentation zur Seite stellen. Bei Personenschaden oder wenn die Polizei unterwegs ist, lassen Sie alles unverändert.

Vorsicht. Was zunächst unkompliziert klingt, endet oft damit, dass die zugesagte Zahlung ausbleibt und Sie ohne Versicherungsmeldung dastehen. Nehmen Sie in jedem Fall die vollständigen Daten auf und melden Sie den Schaden. Sie können später immer noch entscheiden, ob Sie die Versicherung in Anspruch nehmen.

Sofort die Polizei verständigen und den Schaden anzeigen. Notieren Sie alles, woran Sie sich erinnern: Fahrzeugtyp, Farbe, Teilkennzeichen, Fahrtrichtung. Suchen Sie nach Zeugen und prüfen Sie, ob in der Nähe Kameras installiert sind. Bleibt der Verursacher unbekannt, greift bei entsprechender Deckung Ihre Kaskoversicherung – auch dafür ist ein Gutachten sinnvoll.

So früh wie möglich, idealerweise am selben oder am nächsten Tag. Je unmittelbarer die Aufnahme erfolgt, desto belastbarer ist sie – und desto weniger Angriffsfläche bietet sie der Gegenseite. Wir sind in der Regel noch am selben Tag bei Ihnen, in dringenden Fällen innerhalb weniger Stunden.

Bei unverschuldetem Unfall nichts. Die Kosten des Sachverständigen zählen nach § 249 BGB zum ersatzfähigen Schaden und werden von der Haftpflichtversicherung des Verursachers getragen – ebenso wie Anwaltskosten und erforderliche Zusatzuntersuchungen, etwa eine Achsvermessung. Sie treten nicht in Vorleistung, wir rechnen direkt mit der Gegenseite ab.

Jetzt Schaden melden