Der Schaden-Check
Vier Schritte, ein Ergebnis: Sie sehen alle Schadenspositionen auf einen Blick – inklusive der Beträge, die im Kostenvoranschlag einer Werkstatt gar nicht erst auftauchen. Die Berechnung läuft vollständig in Ihrem Browser.
Bitte beachten: Der Schaden-Check ist eine grobe Beispielkalkulation zur ersten Orientierung – keine Wertermittlung und kein Gutachten. Alle Angaben ohne Gewähr. Die tatsächlichen Beträge können deutlich höher oder niedriger ausfallen und ergeben sich erst aus der Besichtigung am Fahrzeug.
Wie ist der Schaden entstanden?
Die Haftungslage entscheidet, wer die Sachverständigenkosten trägt.
Um welches Fahrzeug geht es?
Fahrzeugklasse und Alter bestimmen Reparaturkosten und Entschädigungssätze.
Wie stellt sich das Schadenbild dar?
Mehrfachauswahl bei den betroffenen Bereichen möglich.
Wie sind Sie in der Zwischenzeit mobil?
Daraus ergibt sich, ob Nutzungsausfallentschädigung oder Mietwagenkosten zu ersetzen sind. Wie lange das Fahrzeug ausfällt, schätzen wir anhand des Schadenbilds – verbindlich festgelegt wird die Dauer erst im Gutachten.
Ihre Auswertung
Orientierungswerte auf Basis von Schwacke-Gruppierungen und BVSK-Erfahrungssätzen. Verbindlich sind ausschließlich die Werte eines Sachverständigengutachtens.
Instandsetzungskosten
Nutzungsausfallentschädigung
Merkantile Wertminderung
Restwert
Wirtschaftlichkeit
Kostenträger des Gutachtens
Grundlage: § 249 BGB (Naturalrestitution), Schwacke-Gruppierung für Nutzungsausfall, BVSK-Erfahrungssätze. Es handelt sich um eine grobe Beispielkalkulation ohne Gewähr – nicht um ein Gutachten und keine verbindliche Zusage. Die endgültige Einstufung, die Höhe der Wertminderung und die tatsächlichen Instandsetzungskosten ermittelt der Sachverständige bei der Besichtigung.
Sechs Ansprüche – die meisten Geschädigten kennen drei
Nach einem unverschuldeten Unfall schulden Ihnen der Verursacher und dessen Haftpflichtversicherung die vollständige Wiederherstellung. Das ist deutlich mehr als die reine Reparaturrechnung.
Instandsetzungskosten
Arbeitslohn, Lackierung, Ersatzteile und die Kalibrierung der Assistenzsysteme. Kalkuliert nach Herstellervorgaben und den ortsüblichen Stundenverrechnungssätzen Berliner Fachwerkstätten.
Merkantile Wertminderung
Ein instandgesetztes Unfallfahrzeug erzielt beim Verkauf weniger als ein unfallfreies – der Vorschaden ist offenbarungspflichtig. Dieser Minderwert ist ein eigenständiger Anspruch und wird häufig übersehen.
Nutzungsausfallentschädigung
Der Entzug der Nutzungsmöglichkeit ist ein eigener Vermögensschaden. Die Höhe richtet sich nach der Schwacke-Gruppe Ihres Fahrzeugs – gezahlt wird auch dann, wenn Sie keinen Mietwagen genommen haben.
Wiederbeschaffungsaufwand
Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert. Entscheidend ist deshalb der Restwert – und der bemisst sich nach dem regionalen Markt, nicht nach überregionalen Restwertbörsen der Versicherer.
Sachverständigen- und Anwaltskosten
Beides gehört bei Fremdverschulden zum ersatzfähigen Schaden. Sie treten nicht in Vorleistung: Wir rechnen unser Honorar direkt mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung ab.
Nebenkosten
Abschleppen, Standgebühren, Verbringungskosten zur Lackiererei, Zulassungs- und Ummeldekosten sowie die Auslagenpauschale für Telefon und Porto. In der Summe schnell dreistellig.
Sprechen Sie mit uns, bevor Sie mit der Versicherung sprechen
Eine kostenfreie Ersteinschätzung. Ehrlich auch dann, wenn das Ergebnis lautet: In Ihrem Fall genügt ein Kostenvoranschlag.