Kfz-Gutachter Spandau – Schadengutachten vor Ort in 24 Stunden

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Kfz-Gutachter Spandau

Kfz-Gutachter in Spandau – wir kommen zu Ihnen

Unfall in Spandau? Ob Altstadt, Wilhelmstadt, Haselhorst, Siemensstadt, Staaken oder an der Heerstraße: Wir kommen zu Ihrem Fahrzeug – am Wohnort, am Arbeitsplatz oder in der Werkstatt – und erstellen Ihr Gutachten innerhalb von 24 Stunden. War der Unfall nicht Ihre Schuld, kostet Sie das keinen Cent.

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Was in einem Schadengutachten steht

Ein Gutachten ist mehr als eine Reparaturrechnung. Es beziffert jede Position, die Ihnen nach § 249 BGB zusteht – auch die, die in einer Werkstattkalkulation systematisch fehlen.

  • Instandsetzungskosten nach Herstellervorgaben, kalkuliert mit marktüblicher Sachverständigensoftware
  • Merkantile Wertminderung – der Betrag, den Ihr Fahrzeug trotz fachgerechter Reparatur an Marktwert verliert
  • Wiederbeschaffungswert und Restwert, entscheidend bei der Frage Reparatur oder Totalschaden
  • Prognose der Ausfalldauer als Grundlage für Nutzungsausfall oder Mietwagen
  • Beweissichernde Fotodokumentation des Zustands vor Beginn der Instandsetzung
  • Abgrenzung von Vor- und Altschäden gegenüber dem aktuellen Unfallereignis
  • Feststellungen zur Plausibilität: Passt das Schadenbild zum geschilderten Hergang?
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Wann sich ein Gutachten lohnt

Nicht jeder Schaden rechtfertigt ein Gutachten. Diese Punkte sprechen dafür:

  • Der Schaden liegt erkennbar über der Bagatellgrenze von rund 750 Euro
  • Die Haftungsfrage ist strittig oder die Gegenseite bestreitet den Hergang
  • Das Fahrzeug ist jünger als etwa zwölf Jahre – dann kommt Wertminderung in Betracht
  • Es besteht Verdacht auf verdeckte Schäden an Struktur, Fahrwerk oder Assistenzsystemen
  • Sie sind auf das Fahrzeug angewiesen und brauchen eine belastbare Ausfalldauer
  • Ein Rückhaltesystem hat ausgelöst oder es gab Personenschaden

Unsicher? Schildern Sie uns den Fall kurz am Telefon. Wenn ein Kostenvoranschlag genügt, sagen wir Ihnen das.

Der Ablauf

Vom Anruf bis zum fertigen Gutachten

In den meisten Fällen sind wir noch am selben Tag bei Ihnen. Das Gutachten liegt innerhalb von 24 Stunden nach der Besichtigung vor.

Ihr Anruf oder eine Nachricht per WhatsApp

Ein kurzes Gespräch genügt. Wir erfassen Hergang, Fahrzeugdaten und Standort und vereinbaren einen Besichtigungstermin – auch abends und am Wochenende. Wenn Sie unsicher sind, ob sich ein Gutachten lohnt, sagen wir Ihnen das vorab kostenfrei.

Besichtigung dort, wo Ihr Fahrzeug steht

Am Wohnort, am Arbeitsplatz, in der Werkstatt oder auf dem Verwahrplatz. Wir vermessen, fotografieren und dokumentieren vollständig, messen die Lackschichtdicke zur Abgrenzung von Vorschäden und prüfen, ob weitergehende Untersuchungen erforderlich sind – etwa eine Achsvermessung oder das Auslesen des Fehlerspeichers.

Kalkulation und Ausfertigung

Wir kalkulieren die Instandsetzung, beziffern die Wertminderung und ermitteln Wiederbeschaffungswert, Restwert und Ausfalldauer. Sie erhalten das Gutachten digital, auf Wunsch zusätzlich als gebundene Ausfertigung für Versicherung und Anwalt.

Übermittlung und Regulierung

Wir übersenden das Gutachten an die eintrittspflichtige Versicherung und führen den Schriftwechsel. Wird gekürzt, nehmen wir dazu fachlich Stellung. Auf Wunsch vermitteln wir an eine Partnerkanzlei für Verkehrsrecht.

Die Kostenfrage

Bei unverschuldetem Unfall zahlen Sie nichts

Das ist keine Werbeaussage, sondern die Rechtslage.

Fremdverschulden

Die gegnerische Haftpflicht trägt das Honorar

Die Kosten des Sachverständigen zählen zum ersatzfähigen Herstellungsaufwand nach § 249 Abs. 2 BGB. Sie treten nicht in Vorleistung; wir rechnen direkt mit der Versicherung ab.

Ausnahme: Bagatellschäden unterhalb von rund 750 Euro. Dort wird das Honorar in der Regel nicht erstattet – wir sagen Ihnen das vorher.
Teilschuld

Anteilig nach Haftungsquote

Steht die Quote noch nicht fest, ist die Beweislage besonders wichtig. Ein Gutachten sichert genau die Feststellungen, die später über die Quote entscheiden. Erstattet wird entsprechend Ihrem Anteil.

Gerade hier lohnt sich anwaltliche Vertretung – auch diese Kosten trägt die Gegenseite anteilig.
Eigenverschulden

Kaskofall oder Eigenauftrag

Bei Kaskoschäden beauftragt häufig der eigene Versicherer. Möchten Sie unabhängig davon eine eigene Feststellung, nennen wir Ihnen das Honorar vorab – nachvollziehbar nach BVSK-Honorarbefragung.

Ein eigenes Gutachten kann sich lohnen, wenn die Regulierung Ihres Versicherers zu niedrig erscheint.
Wann es zeitkritisch wird

Ein Fall von der Ruhlebener Straße – so arbeiten wir

Mit dem ersten Schraubenschlüssel verschwindet der Beweis.

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Geschnitten an der Klosterstraße: Smart

Ein Kunde fuhr mit seinem Smart von Charlottenburg kommend auf der Ruhlebener Straße Richtung Spandau, an der Kreuzung Klosterstraße auf dem linken Geradeaus-Fahrstreifen. Ein rechts neben ihm fahrender Passat entschied sich plötzlich, nach links in die Klosterstraße abzubiegen – quer über die Spur des Smart. Ein Ausweichen war unmöglich, es kam zur Kollision. Beschädigt wurden Stoßstange und rechter Kotflügel, Schadenhöhe rund 1.800 €.

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Die Gegenseite bestritt die Schuld

Der Unfallgegner drehte den Hergang kurzerhand um: Der Smart-Fahrer sei angeblich vom Linksabbiegerstreifen plötzlich geradeaus gefahren. Aussage gegen Aussage – eigentlich. Doch der Kunde hatte eine Dashcam, und die Aufnahme belegte den tatsächlichen Ablauf zweifelsfrei. Zusammen mit unserem Gutachten, das die Schadenspuren dem Hergang zuordnete, war die Haftungsfrage schnell geklärt.

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Vollständig reguliert in fünf Wochen

Wir übernahmen die komplette Abwicklung mit der gegnerischen Versicherung – trotz bestrittener Schuld war der Schaden nach rund fünf Wochen vollständig bezahlt. Der Fall zeigt: Wer den Hergang beweisen kann und den Schaden unabhängig dokumentieren lässt, muss sich von einer Schutzbehauptung der Gegenseite nicht ausbremsen lassen.

Häufige Fragen

Häufige Fragen aus Spandau

Wie schnell sind Sie in Spandau?

In der Regel besichtigen wir innerhalb von 24 Stunden – in der Altstadt, in Wilhelmstadt, Haselhorst, Siemensstadt, Staaken, Gatow, Kladow und im Falkenhagener Feld. Sie müssen nirgendwo hinfahren: Wir kommen dorthin, wo Ihr Fahrzeug steht.

Zählt meine Dashcam-Aufnahme als Beweis?

Ja – der Bundesgerichtshof hat 2018 entschieden, dass Dashcam-Aufnahmen im Unfallprozess als Beweismittel verwertet werden können. Wichtig ist, die Aufnahme sofort zu sichern. In Kombination mit einem Gutachten, das die Schadenspuren dem Hergang zuordnet, ist das oft der entscheidende Unterschied, wenn die Gegenseite den Unfallhergang bestreitet.

Was, wenn der Gegner die Schuld bestreitet?

Ruhe bewahren und nichts unterschreiben. Entscheidend sind Beweise: Fotos von der Unfallstelle, Zeugen, gegebenenfalls eine Dashcam – und ein unabhängiges Gutachten, denn die Schadenbilder beider Fahrzeuge verraten meist, wie der Unfall wirklich ablief. Bei strittiger Haftung arbeiten wir eng mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht zusammen.

Was kostet mich das Gutachten?

Bei unverschuldetem Unfall nichts: Das Honorar ist Teil des Schadens und wird von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen. Bei Teilschuld zahlt die Gegenseite anteilig. Ist die Haftung zunächst strittig, besprechen wir das Vorgehen vorab offen mit Ihnen.

Unfall gehabt? Dann übernehmen wir ab jetzt.

Ein Anruf genügt. Wir kommen zu Ihrem Fahrzeug, erstellen das Gutachten innerhalb von 24 Stunden und kümmern uns um alles Weitere. Die Ersteinschätzung ist kostenfrei und unverbindlich – ehrlich auch dann, wenn das Ergebnis lautet: In Ihrem Fall genügt ein Kostenvoranschlag.

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