Schadengutachten Berlin – Unfallgutachten vom freien Sachverständigen

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Schadengutachten

Schadengutachten nach Verkehrsunfall in Berlin

Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie das freie Wahlrecht: Sie bestimmen, wer den Schaden an Ihrem Fahrzeug feststellt – nicht die gegnerische Versicherung. Wir kommen zu Ihrem Fahrzeug, erfassen den Schaden vollständig und rechnen direkt mit der eintrittspflichtigen Haftpflicht ab.

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Was in einem Schadengutachten steht

Ein Gutachten ist mehr als eine Reparaturrechnung. Es beziffert jede Position, die Ihnen nach § 249 BGB zusteht – auch die, die in einer Werkstattkalkulation systematisch fehlen.

  • Instandsetzungskosten nach Herstellervorgaben, kalkuliert mit marktüblicher Sachverständigensoftware
  • Merkantile Wertminderung – der Betrag, den Ihr Fahrzeug trotz fachgerechter Reparatur an Marktwert verliert
  • Wiederbeschaffungswert und Restwert, entscheidend bei der Frage Reparatur oder Totalschaden
  • Prognose der Ausfalldauer als Grundlage für Nutzungsausfall oder Mietwagen
  • Beweissichernde Fotodokumentation des Zustands vor Beginn der Instandsetzung
  • Abgrenzung von Vor- und Altschäden gegenüber dem aktuellen Unfallereignis
  • Feststellungen zur Plausibilität: Passt das Schadenbild zum geschilderten Hergang?
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Wann sich ein Gutachten lohnt

Nicht jeder Schaden rechtfertigt ein Gutachten. Diese Punkte sprechen dafür:

  • Der Schaden liegt erkennbar über der Bagatellgrenze von rund 750 Euro
  • Die Haftungsfrage ist strittig oder die Gegenseite bestreitet den Hergang
  • Das Fahrzeug ist jünger als etwa zwölf Jahre – dann kommt Wertminderung in Betracht
  • Es besteht Verdacht auf verdeckte Schäden an Struktur, Fahrwerk oder Assistenzsystemen
  • Sie sind auf das Fahrzeug angewiesen und brauchen eine belastbare Ausfalldauer
  • Ein Rückhaltesystem hat ausgelöst oder es gab Personenschaden

Unsicher? Schildern Sie uns den Fall kurz am Telefon. Wenn ein Kostenvoranschlag genügt, sagen wir Ihnen das.

Der Ablauf

Vom Anruf bis zum fertigen Gutachten

In den meisten Fällen sind wir noch am selben Tag bei Ihnen. Das Gutachten liegt innerhalb von 24 Stunden nach der Besichtigung vor.

Ihr Anruf oder eine Nachricht per WhatsApp

Ein kurzes Gespräch genügt. Wir erfassen Hergang, Fahrzeugdaten und Standort und vereinbaren einen Besichtigungstermin – auch abends und am Wochenende. Wenn Sie unsicher sind, ob sich ein Gutachten lohnt, sagen wir Ihnen das vorab kostenfrei.

Besichtigung dort, wo Ihr Fahrzeug steht

Am Wohnort, am Arbeitsplatz, in der Werkstatt oder auf dem Verwahrplatz. Wir vermessen, fotografieren und dokumentieren vollständig, messen die Lackschichtdicke zur Abgrenzung von Vorschäden und prüfen, ob weitergehende Untersuchungen erforderlich sind – etwa eine Achsvermessung oder das Auslesen des Fehlerspeichers.

Kalkulation und Ausfertigung

Wir kalkulieren die Instandsetzung, beziffern die Wertminderung und ermitteln Wiederbeschaffungswert, Restwert und Ausfalldauer. Sie erhalten das Gutachten digital, auf Wunsch zusätzlich als gebundene Ausfertigung für Versicherung und Anwalt.

Übermittlung und Regulierung

Wir übersenden das Gutachten an die eintrittspflichtige Versicherung und führen den Schriftwechsel. Wird gekürzt, nehmen wir dazu fachlich Stellung. Auf Wunsch vermitteln wir an eine Partnerkanzlei für Verkehrsrecht.

Die Kostenfrage

Bei unverschuldetem Unfall zahlen Sie nichts

Das ist keine Werbeaussage, sondern die Rechtslage.

Fremdverschulden

Die gegnerische Haftpflicht trägt das Honorar

Die Kosten des Sachverständigen zählen zum ersatzfähigen Herstellungsaufwand nach § 249 Abs. 2 BGB. Sie treten nicht in Vorleistung; wir rechnen direkt mit der Versicherung ab.

Ausnahme: Bagatellschäden unterhalb von rund 750 Euro. Dort wird das Honorar in der Regel nicht erstattet – wir sagen Ihnen das vorher.
Teilschuld

Anteilig nach Haftungsquote

Steht die Quote noch nicht fest, ist die Beweislage besonders wichtig. Ein Gutachten sichert genau die Feststellungen, die später über die Quote entscheiden. Erstattet wird entsprechend Ihrem Anteil.

Gerade hier lohnt sich anwaltliche Vertretung – auch diese Kosten trägt die Gegenseite anteilig.
Eigenverschulden

Kaskofall oder Eigenauftrag

Bei Kaskoschäden beauftragt häufig der eigene Versicherer. Möchten Sie unabhängig davon eine eigene Feststellung, nennen wir Ihnen das Honorar vorab – nachvollziehbar nach BVSK-Honorarbefragung.

Ein eigenes Gutachten kann sich lohnen, wenn die Regulierung Ihres Versicherers zu niedrig erscheint.
Wann es zeitkritisch wird

Erst begutachten, dann reparieren

Mit dem ersten Schraubenschlüssel verschwindet der Beweis.

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Vor der Reparatur

Ist das Fahrzeug instandgesetzt, lässt sich der ursprüngliche Schadenumfang nicht mehr feststellen. Die Versicherung kann den Umfang dann bestreiten, und Sie haben nichts in der Hand. Auch eine Nachbesichtigung ersetzt die Erstaufnahme nicht.

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Vor jeder Unterschrift

Eine Abfindungserklärung gilt für sämtliche Ansprüche – auch für die, die Sie zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht kannten. Eine Nachforderung ist danach praktisch ausgeschlossen. Unterschreiben Sie nichts, bevor der Schaden vollständig beziffert ist.

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Vor dem Termin des Gegners

Der Sachverständige, den die gegnerische Versicherung schicken will, wird von dieser beauftragt und bezahlt. Sie müssen ihm weder zustimmen noch einen Besichtigungstermin gewähren. Rufen Sie an, bevor ein solcher Termin stattfindet.

Häufige Fragen

Rund um das Schadengutachten

Darf ich den Sachverständigen wirklich frei wählen?

Ja. Bei unverschuldetem Unfall steht Ihnen das freie Wahlrecht zu. Die gegnerische Versicherung darf Ihnen einen Gutachter vorschlagen, aber nicht vorschreiben. Ein weisungsungebundener Sachverständiger hat keinen Zielkonflikt – sein Auftraggeber sind Sie.

Was ist der Unterschied zum Kostenvoranschlag?

Ein Kostenvoranschlag beziffert die Reparatur und sonst nichts. Wertminderung, Ausfalldauer, Wiederbeschaffungswert und Restwert fehlen darin vollständig – und werden ohne Gutachten regelmäßig nicht erstattet. Vor Gericht ist ein Kostenvoranschlag zudem kein Beweismittel.

Wie schnell sollte die Besichtigung stattfinden?

So früh wie möglich, idealerweise am selben oder am nächsten Tag. Je unmittelbarer die Aufnahme erfolgt, desto belastbarer ist sie. Steht Ihr Fahrzeug noch an der Unfallstelle oder auf einem Verwahrplatz, laufen zusätzlich Standgebühren.

Was passiert, wenn die Versicherung kürzt?

Kürzungen bei Stundenverrechnungssätzen, Verbringungskosten oder Ersatzteilaufschlägen sind Alltag. Wir nehmen dazu fachlich Stellung und begründen jede Position. Bleibt die Versicherung dabei, ist der Weg über eine Verkehrsrechtskanzlei der nächste Schritt – bei Fremdverschulden ebenfalls auf Kosten der Gegenseite.

Unfall gehabt? Dann übernehmen wir ab jetzt.

Ein Anruf genügt. Wir kommen zu Ihrem Fahrzeug, erstellen das Gutachten innerhalb von 24 Stunden und kümmern uns um alles Weitere. Die Ersteinschätzung ist kostenfrei und unverbindlich – ehrlich auch dann, wenn das Ergebnis lautet: In Ihrem Fall genügt ein Kostenvoranschlag.

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